Jetzt einfach anrufen und unverbindlich über Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag beraten lassen.
Wo die Unterschiede liegen und weshalb Sie besser einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, erörtern wir nachfolgend.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag ist das unverbindliche oder auch verbindliche Versprechen eines Unternehmens, eine Reparatur zu einem bestimmen Preis durchzuführen. Der Kunde stellt hierbei eine Anfrage über die Kosten einer Reparatur.
Ein Kfz-Betrieb ist in der Lage, mit Hilfe eines Kostenvoranschlages die voraussichtlichen Reparaturkosten zu ermitteln. Dabei ist zu beachten, dass im Kostenvoranschlag keinerlei Aussagen zur merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer, dem Restwert sowie zur Nutzungsausfallentschädigung gemacht werden dürfen.
Beim verbindlichen Kostenvoranschlag trägt der Kfz-Betrieb bei der Einschätzung einer Reparatur die Risiken.
Sollte sich im Nachhinein ein höherer Schaden ergeben als im Kostenvoranschlag berechnet, so ist ausschließlich der im Kostenvoranschlag bezifferte Betrag zu begleichen.
Im unverbindlichen Fall (die Regel in der Praxis) können die vorab kalkulierten Reparaturkosten abweichen. Aufgrund der Gesetzeslage kann jedoch keine eindeutige Aussage über die Erhöhung des Kostenvoranschlages getroffen werden. Man geht durchschnittlich von einer maximalen Erhöhung von 10–20% aus. Dabei orientiert sich die gesetzlich tolerierte Überschreitung an der Komplexität des Schadens.
Die Übernahme der Kosten für einen Kostenvoranschlag sollten Sie im Vorfeld mit der regulierenden Versicherung klären, ansonsten besteht die Gefahr den Kostenvoranschlag letztlich aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Eine Schadensabwicklung mittels Kostenvoranschlag sollte generell eher die Ausnahme sein und nur in Fällen mit sehr geringem Schaden erfolgen.
Kurz und knapp: Der Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Gutachten, bietet dafür aber weniger Sicherheit!
Das Kurzgutachten hat eine höhere Aussagekraft im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag, da es Bezug zum Schadensereignis nimmt. Bewegt sich der Schaden an Ihrem Fahrzeug in einer eher geringen Höhe, so hängen Sie als Geschädigter in Sachen Schadensabwicklung schnell in der Luft. Die Versicherung bezahlt in diesem Fall auf Grund der Bagatellgrenze kein Kfz Gutachten und ein Kostenvoranschlag ist häufig nicht ausreichend, um die schadensrelevanten Positionen ohne verbleibendes Risiko zu ermitteln. Ein Kurzgutachten beinhaltet immer eine ausführliche Reparaturkostenkalkulation, die notwendigen Fahrzeugdaten und Fotos. In diesem Fall bieten wir als freier und unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro die Erstellung eines Kurzgutachtens an.