Mietwagen

Mietwagen

Ist Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden nicht mehr nutzbar, so haben Sie als Geschädigte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn Sie dieses benötigten. Die Reparaturdauer laut im Kfz-Gutachten (Arbeitszeit ohne Wartezeit) ist in der Regel ein Teil der Anspruchsdauer. Der Tagessatz richtet sich nach der Mietwagenklasse, in die das beschädigte Fahrzeug bei seiner Erstzulassung eingestuft wurde. Wir vermitteln Ihnen den passenden Mietwagen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Anstatt eines Ersatzfahrzeugs kann sich der Geschädigte auch den Nutzungsausfall auszahlen lassen.